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Gesetze zum Mietrecht



BGB: Mietvertrag, Pachtvertrag*
(§§ 535 - 597)

Mietverhältnisse über Wohnraum
(§§ 549 - 577a)

Kapitel 2: Die Miete
(§§ 556 - 561)

§ 557
(Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz)

(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.

(2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren.

(3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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Fragen und Stichworte zu § 557 BGB:

  • Wann ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen?
  • Wie hoch darf eine Mieterhöhung sein?
  • Wie errechnet man die maximale Mieterhöhung?
  • Wie oft darf die Miete erhöht werden?
  • Welche Vorraussetzungen müssen für eine Mieterhöhung vorliegen?
  • Kann eine Mieterhöhung im Mietvertrag ausgeschlossen werden?
  • Stimmt es, daß die Mieterhöhungen sich and er ortsüblichen Vergelichsmiete orientieren müssen?
  • Ist eine Mieterhöhung, die innerhalb von drei Jahren mehr als 20 Prozent betragen hat, wirksam?
  • Was ist die 20%ige Kappungsgrenze?
  • Wie kann sich ein Mieter gegen die Mieterhöhungsforderung des Vermieters wehren?
  • Kann der Mieter wegen des Mieterhöhungsverlangens des Vermieters kündigen?
  • Wie kann der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen durchsetzten?
  • Was ist eine Indexmiete?
  • Was ist eine Staffelmiete?
  • Ab wann ist die höhere Miete fällig?
  • Ist bei Sozialwohnungen eine Mieterhöhung zulässig?
  • Muß der Vermieter die Mieterhöhung begründen?
  • Nach welchem Index kann der Vermieter die Miete erhöhen?
  • Können Vermieter und Mieter die jeweiligen Mietstaffeln frei vereinbaren?
  • Kann er Mieter bei einer Nebenkostenerhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?
  • Kann der Mieter bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung außerordentlich kündigen?
  • Kann der Mieter bei einer Mieterhöhung bis zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete außerordentlich kündigen?
  • Kann der Mieter bei einer Mieterhöhung im Rahmen einer Indexmietvereinbarung außerordentlich kündigen?
  • Kann der Mieter bei einer Mieterhöhung im Rahmen einer Staffelmiete außerordentlich kündigen?

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  *Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19.6.2001 m.W.v. 1.9.2001.
 

  Aufgrund fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung der Rechtsprechung: Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit!  
 
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