Mietverhältnisse
über Wohnraum
(§§ 549 - 577a)
Kapitel
2: Die Miete
(§§ 556 - 561)
§ 557
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(Mieterhöhungen
nach Vereinbarung oder Gesetz)
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(1) Während des Mietverhältnisses können
die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.
(2) Künftige Änderungen
der Miethöhe können die Vertragsparteien
als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete
nach § 557b vereinbaren.
(3) Im Übrigen kann der
Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe
der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht
eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen
ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen
ergibt.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters
abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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Fragen und Stichworte zu § 557 BGB:
- Wann ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen?
- Wie hoch darf eine Mieterhöhung sein?
- Wie errechnet man die maximale Mieterhöhung?
- Wie oft darf die Miete erhöht werden?
- Welche Vorraussetzungen müssen für
eine Mieterhöhung vorliegen?
- Kann eine Mieterhöhung im Mietvertrag
ausgeschlossen werden?
- Stimmt es, daß die Mieterhöhungen
sich and er ortsüblichen Vergelichsmiete orientieren
müssen?
- Ist eine Mieterhöhung, die innerhalb
von drei Jahren mehr als 20 Prozent betragen hat, wirksam?
- Was ist die 20%ige Kappungsgrenze?
- Wie kann sich ein Mieter gegen die Mieterhöhungsforderung
des Vermieters wehren?
- Kann der Mieter wegen des Mieterhöhungsverlangens
des Vermieters kündigen?
- Wie kann der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen
durchsetzten?
- Was ist eine Indexmiete?
- Was ist eine Staffelmiete?
- Ab wann ist die höhere Miete fällig?
- Ist bei Sozialwohnungen eine Mieterhöhung
zulässig?
- Muß der Vermieter die Mieterhöhung
begründen?
- Nach welchem Index kann der Vermieter die
Miete erhöhen?
- Können Vermieter und Mieter die jeweiligen
Mietstaffeln frei vereinbaren?
- Kann er Mieter bei einer Nebenkostenerhöhung
von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?
- Kann der Mieter bei einer Mieterhöhung
wegen Modernisierung außerordentlich kündigen?
- Kann der Mieter bei einer Mieterhöhung
bis zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
außerordentlich kündigen?
- Kann der Mieter bei einer Mieterhöhung
im Rahmen einer Indexmietvereinbarung außerordentlich
kündigen?
- Kann der Mieter bei einer Mieterhöhung
im Rahmen einer Staffelmiete außerordentlich kündigen?
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*Vorschrift
neugefaßt durch das Gesetz zur Neugliederung,
Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom
19.6.2001 m.W.v. 1.9.2001.
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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