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 Mietverhältnisse 
                    über Wohnraum (§§ 549 - 577a)
 Kapitel 
                    2: Die Miete(§§ 556 - 561)
 
 
                     
                      | § 557 | (Mieterhöhungen 
                          nach Vereinbarung oder Gesetz) |   
                      | (1) Während des Mietverhältnisses können 
                          die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.
 (2) Künftige Änderungen 
                            der Miethöhe können die Vertragsparteien 
                            als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete 
                            nach § 557b vereinbaren.  (3) Im Übrigen kann der 
                            Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe 
                            der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht 
                            eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen 
                            ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen 
                            ergibt.  (4) Eine zum Nachteil des Mieters 
                            abweichende Vereinbarung ist unwirksam. 
 
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 Fragen und Stichworte zu § 557 BGB: 
                    Wann ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen?Wie hoch darf eine Mieterhöhung sein?Wie errechnet man die maximale Mieterhöhung?Wie oft darf die Miete erhöht werden?Welche Vorraussetzungen müssen für 
                      eine Mieterhöhung vorliegen?Kann eine Mieterhöhung im Mietvertrag 
                      ausgeschlossen werden?Stimmt es, daß die Mieterhöhungen 
                      sich and er ortsüblichen Vergelichsmiete orientieren 
                      müssen?Ist eine Mieterhöhung, die innerhalb 
                      von drei Jahren mehr als 20 Prozent betragen hat, wirksam?Was ist die 20%ige Kappungsgrenze?Wie kann sich ein Mieter gegen die Mieterhöhungsforderung 
                      des Vermieters wehren?Kann der Mieter wegen des Mieterhöhungsverlangens 
                      des Vermieters kündigen?Wie kann der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen 
                      durchsetzten?Was ist eine Indexmiete?Was ist eine Staffelmiete?Ab wann ist die höhere Miete fällig?Ist bei Sozialwohnungen eine Mieterhöhung 
                      zulässig?Muß der Vermieter die Mieterhöhung 
                      begründen?Nach welchem Index kann der Vermieter die 
                      Miete erhöhen?Können Vermieter und Mieter die jeweiligen 
                      Mietstaffeln frei vereinbaren?Kann er Mieter bei einer Nebenkostenerhöhung 
                      von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?Kann der Mieter bei einer Mieterhöhung 
                      wegen Modernisierung außerordentlich kündigen?Kann der Mieter bei einer Mieterhöhung 
                      bis zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete 
                      außerordentlich kündigen?Kann der Mieter bei einer Mieterhöhung 
                      im Rahmen einer Indexmietvereinbarung außerordentlich 
                      kündigen?Kann der Mieter bei einer Mieterhöhung 
                      im Rahmen einer Staffelmiete außerordentlich kündigen?
 
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                                  |  | *Vorschrift 
                                    neugefaßt durch das Gesetz zur Neugliederung, 
                                    Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 
                                    19.6.2001 m.W.v. 1.9.2001. 
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                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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