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 Mietverhältnisse 
                    über Wohnraum (§§ 549 - 577a)
 Kapitel 
                    2: Die Miete(§§ 556 - 561)
 
 
                     
                      | § 557a | (Staffelmiete) |   
                      | (1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume 
                          in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart 
                          werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete 
                          oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag 
                          auszuweisen (Staffelmiete).
 (2) Die Miete muss jeweils 
                            mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während 
                            der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung 
                            nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen. 
                             (3) Das Kündigungsrecht 
                            des Mieters kann für höchstens vier Jahre 
                            seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen 
                            werden. Die Kündigung ist frühestens zum 
                            Ablauf dieses Zeitraums zulässig.  (4) Eine zum Nachteil des Mieters 
                            abweichende Vereinbarung ist unwirksam. 
 
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 Fragen und Stichworte zu § 557a BGB:
 
 
                    Was ist eine Staffelmiete?Kann ein Staffelmietvertrag auch mündlich 
                      vereinbart werden?Muss die Staffelmiete in Schriftform vereinbart 
                      werden? Darf bei einem Staffelmietvertrag das Kündigungsrecht 
                      des mieters ausgeschlossen werden?Gibt es eine zeitliche Begrenzung für 
                      einen Staffelmietvereinbarung?Können die einzelnen Mietstufen frei 
                      verhandelt und vereinbart werden oder gibt es hierfür 
                      gesetzliche Vorschriften?Wann liegt eine Mietpreisüberhöhung 
                      vor?Wann ist eine Mietforderung unangemessen 
                      hoch?Muss der Vermieter bei den einzelnen Staffeln 
                      die Kappungsgrenze beachten?Muss der Vermieter bei den einzelnen Staffeln 
                      die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete beachten?Welche gesetzlichen Anforderungen bestehen 
                      bei der Ausweisung der einzelnen Mietstaffeln?Wann ist ein Staffelmietvertrag unwirksam?KappungKappungsgrenzeStaffelmieteStaffelmietvereinbarungStaffelmietvertragStaffelung der Mieterhöhung
 
 Mietrecht 
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                                  |  | *Vorschrift 
                                    neugefaßt durch das Gesetz zur Neugliederung, 
                                    Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 
                                    19.6.2001 m.W.v. 1.9.2001. 
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                                  |  | Aufgrund 
                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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