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Gesetze zum Mietrecht



BGB: Mietvertrag, Pachtvertrag*
(§§ 535 - 597)

Mietverhältnisse über Wohnraum
(§§ 549 - 577a)

Kapitel 2: Die Miete
(§§ 556 - 561)

§ 557b
(Indexmiete)

(1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).

(2) Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.

(3) Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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Fragen und Stichworte zu § 556 BGB:

  • Was ist eine Indexlmiete?
  • Kann ein Indexmietvertrag auch mündlich vereinbart werden?
  • Muss die Indexmiete in Schriftform vereinbart werden?
  • Darf bei einem Indexmietvertrag das Kündigungsrecht des Mieters ausgeschlossen werden?
  • Gibt es eine zeitliche Begrenzung für einen Indexmietvereinbarung?
  • Können die einzelnen Mietstufen frei verhandelt und vereinbart werden oder gibt es hierfür gesetzliche Vorschriften?
  • Wann liegt eine Mietpreisüberhöhung vor?
  • Wann ist eine Mietforderung unangemessen hoch?
  • Muss die Mieterhöhung schriftlich geltend gemacht werden?
  • Kann der Vermieter die Indexmiete auch mündlich erhöhen?
  • Kann die Indexmiete wegen gestiegener Betriebskosten erhöht werden?
  • Kann der Vermieter bei der Indexmiete eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete vornehmen?
  • Wann darf die Indexmiete das erhöht werden?
  • Wie häufig darf die Indexmiete angepasst werden?
  • Indexmiete
  • Indexmietvertrag
  • Indexmietvereinbarung
  • Preisindex
  • Mietpreisindex
  • Statistisches Bundesamt
  • Lebenshaltungskosten

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  *Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19.6.2001 m.W.v. 1.9.2001.
 

  Aufgrund fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung der Rechtsprechung: Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit!  
 
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