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 Mietverhältnisse 
                    über Wohnraum (§§ 549 - 577a)
 Kapitel 
                    2: Die Miete(§§ 556 - 561)
 
 
                     
                      | § 557b | (Indexmiete) |   
                      | (1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, 
                          dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt 
                          ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller 
                          privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).
 (2) Während der Geltung 
                            einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen 
                            nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils 
                            mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine 
                            Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, 
                            soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf 
                            Grund von Umständen durchgeführt hat, die 
                            er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach 
                            § 558 ist ausgeschlossen.  (3) Eine Änderung der 
                            Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform 
                            geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene 
                            Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige 
                            Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. 
                            Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten 
                            Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten. 
                             (4) Eine zum Nachteil des Mieters 
                            abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
 
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 Fragen und Stichworte zu § 556 BGB:
 
 
                    Was ist eine Indexlmiete?Kann ein Indexmietvertrag auch mündlich 
                      vereinbart werden?Muss die Indexmiete in Schriftform vereinbart 
                      werden? Darf bei einem Indexmietvertrag das Kündigungsrecht 
                      des Mieters ausgeschlossen werden?Gibt es eine zeitliche Begrenzung für 
                      einen Indexmietvereinbarung?Können die einzelnen Mietstufen frei 
                      verhandelt und vereinbart werden oder gibt es hierfür 
                      gesetzliche Vorschriften?Wann liegt eine Mietpreisüberhöhung 
                      vor?Wann ist eine Mietforderung unangemessen 
                      hoch?Muss die Mieterhöhung schriftlich 
                      geltend gemacht werden?Kann der Vermieter die Indexmiete auch 
                      mündlich erhöhen?Kann die Indexmiete wegen gestiegener Betriebskosten 
                      erhöht werden?Kann der Vermieter bei der Indexmiete eine 
                      Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete 
                      vornehmen?Wann darf die Indexmiete das erhöht 
                      werden?Wie häufig darf die Indexmiete angepasst 
                      werden?IndexmieteIndexmietvertragIndexmietvereinbarungPreisindexMietpreisindexStatistisches BundesamtLebenshaltungskosten 
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                                  |  | *Vorschrift 
                                    neugefaßt durch das Gesetz zur Neugliederung, 
                                    Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 
                                    19.6.2001 m.W.v. 1.9.2001. 
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                                  |  | Aufgrund 
                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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