Landpachtvertrag
(§§ 585 - 597)
§ 586a
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(Lasten der
Pachtsache)
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Der Verpächter hat die auf der Pachtsache ruhenden
Lasten zu tragen.
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Mietrecht
am Telefon
:: So geht's:
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liegen, orientieren. ...mehr
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*Vorschrift neugefaßt
durch das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung
und Reform des Mietrechts vom 19.6.2001 m.W.v.
1.9.2001.
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Aufgrund fortlaufender
Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit! |
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