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BGH-Urteil zum Mietrecht (Abrechnung Heizkosten)




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VIII. Zivilsenat 21.01.2004 VIII ZR 137/03


Zur Zulässigkeit der Änderung des Abrechnungsmaßstabes für Heizkosten bei Leerstand von Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus.


Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 21. Januar 2004 für Recht erkannt:

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts NürnbergFürth, 7. Zivilkammer, vom 4. April 2003 aufgehoben. Gerichtskosten für das Revisionsverfahren werden nicht erhoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die übrigen Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Tatbestand:
Die Beklagte bewohnt seit 1968 eine Mietwohnung in dem Mehrfamilienhaus des Klägers in dem Anwesen H. Straße in H. . Nach dem Mietvertrag hat die Beklagte die Heizkosten der Wohnung zu tragen und - unter anderem hierfür - zusätzlich zur Miete eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung von 81,32 zu leisten. Das Amtsgericht hat der Klage auf eine Heizkostennachzahlung in Höhe von 1.407,05€ in vollem Umfang stattgegeben. Das Landgericht hat die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten, die sich gegen die Berechnung der Grundkosten unter Ausklammerung der Flächen der leerstehenden Wohnungen richtete, zurückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihre im Berufungsverfahren zuletzt gestellten Anträge weiter.

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Bundesgerichtshof:
Urteil des BGH / Entscheidung zum Mietrecht (Abrechnung der Heizkosten )

Urteil des BGH zum Mietrecht (Abrechnungen von Heizkostenzahlungen).
Alle hier zitierten Urteile des BGHs sind Leitsatzentscheidungen.
Weitere Informationen zur Heizung und zur Heizkostenabrechnung finden Sie hier.


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