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Fragen und Antworten zur Mietminderung




:: Fragen und Antworten

Mietminderung

Wann darf der Mieter die Miete nicht mindern?


Insbesondere ist eine Mietminderung ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel selbst verschuldet hat oder wenn er dem Vermieter nicht unverzüglich den Mangel angezeigt hat. Eine Mietminderung ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel schon beim Einzug kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Auch wegen unerheblichen Fehlern, die den Wohnwert nahezu gar nicht mindern, ist eine Minderung des Miete ausgeschlossen (z.B zeitweiser Defekt der Heizung außerhalb der Heizsaison).


Weitere Fälle von Mietminderungen

Bauarbeiten

Vermieter errichtet ein Baugerüst am Mietshaus. Mieter wird durch den Baulärm einer Baustelle in der Nachbarschaft gestört.

Wasserschaden

Es befinden sich Stockflecken an der Tapete oder Wand. Wassereinbruch in der gesamten Wohnung, der Teppichboden ist beschädigt. Feuchtigkeitsschaden mit Tropfwasser an der Decke und nassem Teppichboden.

Strom

Mieter hat keinen Strom, weil der Vermieter die Stromversorgung abgeschaltet hat (Stromausfall). Von einem Stromausfall ist auszugehen, wenn weder Licht, Warmwasser noch der Herd in der Küche funktionieren.

Terrasse

Terrasse oder Balkon ist nicht nutzbar.

Schimmelbefall

Schimmel in Küche, Bad und Schlafzimmer. Massiver Schimmelpilzbefall in der Wohnung. Schimmelbefall aufgrund schlechter Wärmedämmung.

Ungeziefer

In der Wohnung ist ein erheblicher Silberfischbefall, nicht nur einige Silberfische. Bei Ratten in der Wohnanlage (Mülltonnen) kann die Miete gemindert werden. Belästigung durch Tauben an Fenstern und Balkon (Taubenplage). Falsche Bekämpfung von Ungezieferbefall durch starke Chemikalien.


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