Miete*
Miete (Schweizerisch: Mietzins) ist
nach deutschem Schuldrecht die Gegenleistung, die der Mieter
dem Vermieter nach dem Mietvertrag
schuldet. Die frühere Terminologie Miete für die
Vertragsart und Mietzins für die Gegenleistung wurde
mit Rücksicht auf die umgangssprachliche Verwendung vom
Bürgerlichen Gesetzbuch inzwischen aufgegeben, in der
Schweiz ist der Begriff Mietzins jedoch üblich.
Die Miete ist in der Praxis meist auf Grund einer vertraglichen
Vereinbarung zwischen Mieter und
Vermieter im Voraus zu bezahlen.
Um den Mieter in Verzug zu setzen,
ist keine Mahnung erforderlich,
wenn die Zahlungstermine im Mietvertrag
festgelegt wurden (beispielsweise "spätestens am
3. des Monats für den laufenden Monat"). Ist die
Mietsache mangelhaft, also ihre
Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben
oder mehr als unerheblich gemindert, so hat der Mieter kraft
Gesetzes - also ohne dass es einer Willenserklärung bedürfte
- eine (ggf. bis auf Null) herabgesetze (geminderte) Miete
zu entrichten. Freilich trifft den Mieter die Pflicht, die
Mängel unverzüglich
dem Vermieter anzuzeigen, damit
dieser Abhilfe schaffen kann. Solange die Anzeige nicht erfolgt
ist, kann der Mieter die Mietminderung
nicht geltend machen.
Eine bestimmte Form der Miete kann die Charter, insbesondere
von Schiffen und Flugzeugen sein.
Die Miete ist ein gegenseitiger Vertrag.
In diesem Mietvertrag verpflichtet
sich der Vermieter, dem Mieter
die Mietsache zum Gebrauch zu überlassen. Der Mieter verpflichtet
sich im Gegenzug, dem Vermieter dafür das vereinbarte Entgelt
zu zahlen.
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*Dieser
Text basiert auf dem Artikel "Miete"
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Autoren ist in der Wikipedia unter dieser
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