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Maklergebühr



Maklergebühren

Die Höhe der Maklergebühr darf höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen, aber ohne Nebenkostenvorauszahlungen.
Der Makler hat Anspruch auf Zahlung der Maklergebühren, wenn er einen Maklergebührenvertrag mit dem Mieter geschlossen hat und er dem Mieter einen erfolgreichen Abschluß eines Mietvertrags vermitteln konnte.
Dieser Anspruch des Maklers besteht nicht, wenn er gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist bzw. wenn er mit dem Eigentümer, Verwalter oder Vermieter der Wohnung rechtlich oder wirtschaftlich eng verbunden ist.


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