Maklergebühren
Die Höhe der Maklergebühr darf höchstens zwei
Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer
betragen, aber ohne Nebenkostenvorauszahlungen.
Der Makler hat Anspruch auf Zahlung der Maklergebühren,
wenn er einen Maklergebührenvertrag mit dem Mieter
geschlossen hat und er dem Mieter einen erfolgreichen Abschluß
eines Mietvertrags vermitteln
konnte.
Dieser Anspruch des Maklers besteht nicht, wenn er gleichzeitig
Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter
der Wohnung ist bzw. wenn er mit dem Eigentümer, Verwalter
oder Vermieter der Wohnung rechtlich
oder wirtschaftlich eng verbunden ist.
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