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 MHG (Gesetz zur Regelung der Miethöhe)*
 
                     
                      | § 8 | (Form der Erklärungen) |   
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                          Hat der Vermieter seine Erklärungen nach den 
                            §§ 2 bis 7 mit Hilfe automatischer Einrichtungen 
                            nach den §§ 2 bis 7 mit Hilfe automatischer 
                            Einrichtungen gefertigt, so bedarf es nicht seiner 
                            eigenhändigen Unterschrift.
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 Achtung! Dieses Gesetz ist seit 01.09.2001 außer Kraft 
                  und neugefaßt durch das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung 
                  und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreform).
 Wenn Sie Antwort auf eine konkrete 
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 Mietrecht-am-Telefon
 
 
 
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                    noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise 
                    in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
 
 
 
                     
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                                  |  | *Gesetz 
                                    vom 18.12.1974 (BGBl. I S. 3603) Aufgehoben durch Gesetz 
                                    vom 19.6.2001 (BGBl. I S. 1149) m.W.v. 1.9.2001
 
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                                  |  | Aufgrund 
                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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