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Das Mietrecht ist im Bürgerlichen
Gesetzbuch in den §§ 535 ff. geregelt. Die BGH-Urteile
und ausgewählte Entscheidungen finden Sie auf dieser
Seite.
Wenn Sie Antwort auf eine konkrete Rechtsfrage suchen,
kann Ihnen auch ein kurzer Anruf bei Mietrecht-am-Telefon
weiterhelfen.
Der Rechtsanwalt kann aufgrund Ihrer Schilderung den Sachverhalt
einschätzen und Sie in den meisten Fällen direkt
am Telefon beraten.
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Kann
der Vermieter Schadensersatz vom Mieter verlangen, weil
dieser die Renovierung oder die turnusmäßigen
Schönheitsreparaturen nicht oder nicht ordnungsgemäß
durchgeführt hat? Kann der Vermieter dem Mieter aus
den daraus entstehenden Mietausfall in Rechnung stellen?
Textauszug aus dem BGH-Urteil
VIII ZR 205/02:
(...)Tatbestand:
Der Kläger hatte den Beklagten eine Wohnung vermietet.
Er macht unter anderem einen Schadensersatzanspruch wegen
nicht ordnungsgemäß ausgeführter Schönheitsreparaturen
und wegen Mietausfalls geltend.
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht
die hiergegen gerichtete Berufung zurückgewiesen. Das
Berufungsurteil enthält keinen Tatbestand. Das Berufungsgericht
hat den Entscheidungsgründen den Hinweis vorangestellt,
von einer Darstellung des Tatbestandes werde gemäß § 543
Abs. 1 ZPO a.F. abgesehen.
Mit seiner zugelassenen Revision verfolgt der Kläger seinen
Klageantrag weiter.(...) >>>weiter |
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Sind nach der Mietrechtsreform
im Mietvertrag vereinbarte längere Kündigungsfristen
wirksam? Gilt dies auch für Mietverträge, die
vor der Mietrechtsreform geschlossen wurden?
Textauszug aus dem BGH-Urteil
VIII ZR 240/02:
§ 573 c Abs. 4 BGB ist auf Formularklauseln in einem
vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag,
die hinsichtlich der Kündigungsfristen die damalige gesetzliche
Regelung wörtlich oder sinngemäß wiedergeben, nach Art.
229 § 3 Abs. 10 EGBGB nicht anzuwenden.
(...)
Das Mietverhältnis sei zum 31. Dezember 2001 beendet worden.
Die für diesen Zeitpunkt ausgesprochene Kündigung des
Klägers sei wirksam, weil die kurze Kündigungsfrist des
§ 573 c Abs. 1 Satz 1 BGB nach Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB
auch für Mietverhältnisse gelte, die am 1. September 2001
bereits länger als fünf Jahre bestanden hätten. Eine dem
Mieter nachteilige Vereinbarung längerer Kündigungsfristen
sei nach § 573 c Abs. 4 BGB unwirksam, sofern nicht die
längere Kündigungsfrist vor dem 1. September 2001 "durch
Vertrag vereinbart" worden sei.(...) >>>weiter |
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Kann der Mieter dem Vermieter
einen Nachmieter stellen um dadurch vor Ablauf der Kündigungsfrist
aus dem Mietvertrag auszusteigen?
Muss der Vermieter den Nachmieter akzeptieren?
Textauszug aus dem BGH-Urteil
VIII ZR 244/02:
Zur Frage der Zumutbarkeit und Eignung eines Nachmieters,
wenn sich der Vermieter unter der Bedingung, daß ein solcher
Nachmieter gefunden wird, mit einer Entlassung des Mieters
aus dem Mietvertrag einverstanden erklärt.(...)Im Anschluß
an die von den Beklagten erklärte Kündigung hatten die
Parteien vereinbart, daß das Mietverhältnis beendet werden
solle, wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden sei.(...)
...zwischen den Parteien sei eine Vereinbarung dahin zustande
gekommen, daß die Beklagten aus dem Mietverhältnis entlassen
werden sollten, sobald ein geeigneter Nachmieter gefunden
sei. An dieser Vereinbarung müsse sich die Klägerin festhalten
lassen. Bei dem Zeugen D. , der die Wohnung zum 1. Juni
2000 habe mieten können und wollen, habe es sich um einen
geeigneten und der Klägerin zumutbaren Nachmieter gehandelt.(...)
>>>weiter
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Wenn ein Vermieter einem Mieter
wegen Eigenbedarf kündigt und in dem selben Haus
steht eine vergleichbare Wohnung frei, darf dann der Mieter
dort einziehen? Wann ist eine solche Eigenbedarfskündigung
unwirksam?
Textauszug aus dem BGH-Urteil
VIII ZR 276/02:
Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung
wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter eine vergleichbare,
im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung
stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung
anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht
nicht. (...)
...sei es erforderlich, daß der Vermieter den gekündigten
Mietern auch eine nicht im selben Hausanwesen gelegene
Wohnung anbiete. Denn auf diesem Wege könne der Vermieter
das in seiner Macht Stehende unternehmen, um die mit dem
Verlust der angestammten Wohnung für den Mieter verbundenen
Nachteile im Rahmen des Möglichen zu mindern. Die
negativen Folgen der Kündigung für den Mieter
erschöpften sich nicht darin, daß der Mieter
bei einem Umzug sein angestammtes Wohnumfeld verlassen
müsse. Ebenso erheblich sei, daß er sich überhaupt
auf die häufig zeit und kostenintensive sowie nervlich
belastende Suche nach einer neuen Wohnung begeben müsse.(...)
>>>weiter |
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Kann der Mieter laut Mietvertrag
dazu verpflichtet werden, die Mietwohnung regelmäßig
zu renovieren und die notwendigen Schönheitsreparaturen
vorzunehmen und dennoch bei Auszug eine Komplett-Renovierung
vorzunehmen?
Textauszug aus dem BGH-Urteil
VIII ZR 335/02:
Zur Unwirksamkeit zweier die Renovierungspflicht
des Mieters betreffender Klauseln in einem Mietvertrag.(...)
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile v. 3. Juni
1998 VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 unter III 2 a; und
vom 14. Mai 2003 VIII ZR 308/02, z.Veröff.best.)
ist eine Regelung in einem vom Vermieter verwendeten
Formularmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, die
Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses
unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten
Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben,
wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach
§ 9 AGBG unwirksam.(...)
Das war in dem der genannten Entscheidung zugrundeliegenden
Sachverhalt deshalb der Fall, weil dort durch eine unmittelbar
nachfolgende Klausel hinreichend klargestellt war, daß
der Mieter die ihm auferlegte Endrenovierung nur dann
vornehmen mußte, wenn die Fristen seit der Ausführung
der letzten Schönheitsreparaturen bei Vertragsende
bereits abgelaufen waren.(...)
>>>weiter
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Ab wann kann der Mieter seine
Mietkaution zurückfordern? Wann ist die Kaution spätestens
fällig, wenn im Mietvertrag nichts vereinbart wurde
oder die Vereinbarung unwirksam ist?
Textauszug aus dem BGH-Urteil
VIII ZR 334/02:
(...)Das Berufungsgericht meint, die Verpfändung
des Sparguthabens bei der Sparkasse H. zugunsten der Beklagten
sei nicht ohne Rechtsgrund erfolgt, so daß ein Freigabeanspruch
der Kläger gemäß § 812 BGB nicht
gegeben sei.
(...)Da die Parteien aufgrund der unwirksamen Fälligkeitsregelung
keine Vereinbarung über die Fälligkeit der Kaution
getroffen hätten, greife gemäß §
6 Abs. 2 AGBG die in § 550 b Abs. 1 Satz 2, 3 BGB
a.F. enthaltene gesetzliche Regelung ein. Dies entspreche
dem mutmaßlichen Willen redlicher Parteien. Der
Vermieter erhalte seine Sicherheitsleistung letztlich
nur vorfristig.(...)Zutreffend ist das Berufungsgericht
davon ausgegangen, daß die Vereinbarung in §
5 Abs. 2 Satz 4 des Mietvertrages "Die Sicherheitsleistung
ist mit Abschluß des Mietvertrages zu erbringen"
unwirksam ist. Sie verstößt gegen die zwingende
Bestimmung des § 550 b Abs. 1 Satz 3 BGB a.F. Danach
ist der Mieter berechtigt, die Sicherheitsleistung in
drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten, wobei
die erste Teilzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses
fällig ist.(...) >>>weiter
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Bundesgerichtshof:
Urteile des BGH / Entscheidungen zum Mietrecht
Weitere Informationen zu Kündigung
und den entsprechenden Fristen
sowie zu Renovierung und Schönheitsreparaturendurchführung,
zur Kaution und zum Eigenbedarf
finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Alle hier zitierten BGH-Urteile beziehen sich auf konkrete Sachverhalte
und sind nicht zu verallgemeinern. Wenn Ihre Rechtsfrage zum
Mietrecht im Mietvertrag hier nicht beantwortet wird und Sie
Beratung suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.
Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt
die Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen
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fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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