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BGH: Urteile zum Mietrecht



Entscheidungen zum Mietrecht

   
Aktenzeichen Stichworte zum Urteil
   
VIII ZR 156/03 (Mieterhöhung wegen Isolierverglasung und Wärmedämmung)
VIII ZR 157/03 (Staffelmietvertrag bei Mietpreisbindung)
VIII ZR 160/03 (Kappungsgrenzen; Kappungsgrenze bei Teilinklusivmiete)
VIII ZR 164/03 (Wohnrecht auf Lebenszeit, Dauerwohnrecht)
VIII ZR 167/03 (Umlagefähigkeit der sonstigen Betriebskosten)
VIII ZR 169/03 (Nebenkosten, Betriebskosten, Umlegungsmaßstab, Grundsteuer)
VIII ZR 177/03 (Zustimmung zur Mieterhöhung, Kappungsgrenzen)
VIII ZR 178/03 (Berechnung der Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung)
VIII ZR 180/03 (Beeinträchtigungen einer Mietwohnung, Ausgleichsanspruch)
VIII ZR 190/03 (Wegen überhöhter Staffelmiete Mietzahlungen teilweise zurückfordern)
VIII ZR 192/03 (Mieterhöhung, Fehlerhafte Berechnung der Wohnfläche)
VIII ZR 195/03 (Vorauszahlungen der Nebenkosten, zu niedrige Betriebskosten)
VIII ZR 209/03 (Modernisierung und Sanierung der Heizung, Heizkostenabrechnung)
VIII ZR 234/03 (Unwirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens)
VIII ZR 281/03 (Altbauwohnung, Mietmängel, Instandsetzung, Modernisierung)
VIII ZR 295/03 (Mietminderung, Mietmangel, geringere Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben)
VIII ZR 310/03 (Mietminderung bei Schimmel und Feuchtigkeit)
VIII ZR 316/03 (Beschränkung des Kündigungsrechts des Mieters)
VIII ZR 355/03 (Entscheidung über Mietmangel, Lärmschutz)
VIII ZR 360/03 (Schönheitsreparaturen, Klauseln im Mietvertrag)
VIII ZR 361/03 (Unwirksamkeit von Formularklauseln, Schönheitsreparaturen, Fristenplan)
VIII ZR 378/03 (Schönheitsreparaturen, Renovierungsfristen, Schadensersatz)
VIII ZR 379/03 (Formularmietvertrag, Ausschluss der Kündigung für zwei Jahre, Unwirksamkeit)
VIII ZR 22/04 (Mietmangel; Beseitigung der Mängel durch den Vermieter bei Eigentumsübergang)
VIII ZR 28/04 (Schadensersatz bei Wassereinbruch / Wasserschaden)
   


Bundesgerichtshof:
Urteil des BGH / Entscheidung zum Mietrecht (Mietrecht)

Urteile des BGH zum Mietrecht.
Diese Entscheidungen des Bundesgerichtshofes befassen sich mit allen Bereichen des Mietrechts.



Bitte beachten Sie:

Jedes BGH-Urteil bezieht sich auf einen konkreten Sachverhalt und ist nicht zu verallgemeinern. Zur Beurteilung eine Rechtsfrage sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Wenn Ihre Rechtsfrage über Mietrecht hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.

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